Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: November 2023
Hier auch als PDF erhältlich.
1. Allgemeines
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die AGB) gelten für alle Verträge zwischen Wood Space GmbH, FN 514935 h, (die Wood Space), und dem Vertragspartner (der Kunde) hinsichtlich der Waren und Leistungen, insbesondere Kaufverträge, Werkverträge oder sonstiger, vom Kunden an Wood Space in Auftrag gegebenen, Leistungen. Die AGB werden mit Vereinbarung integrierter Bestandteil des entsprechenden Vertrags.
- Die nachstehenden Bestimmungen dieser AGB gelten gleichermaßen für Kunden im Sinne der §§ 1 Abs 1 Z 1 (Unternehmer) und Z 2 (Verbraucher) KSchG, sofern nicht ausdrücklich anders in diesen AGB angegeben.
- Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ausschließlich die AGB von Wood Space zur Anwendung gelangen. Einer allfälligen Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Wood Space getroffen wurden. Allfällige Erfüllungshandlungen von Wood Space stellen keine Genehmigung der Bedingungen des Kunden gemäß § 863f ABGB dar.
- Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ausschließlich die AGB von Wood Space zur Anwendung gelangen. Einer allfälligen Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Wood Space getroffen wurden. Allfällige Erfüllungshandlungen von Wood Space stellen keine Genehmigung der Bedingungen des Kunden gemäß § 863f ABGB dar.
2. Projektplanungsauftrag
- Eine Kontaktaufnahme und Interessensbeurkundung samt der Übermittlung von grundsätzlichen Projektangaben über das Projekt erfolgt durch den Kunden über die Website von Wood Space (http://www.woodspace.com) (die Website), telefonisch, per E-Mail, per Post oder per Fax.
- Nach Übermittlung der individuellen Projektangaben durch den Kunden übermittelt Wood Space dem Kunden einen auf Basis dieser Angaben individualisierten Auftrag zu einer Projektplanung inklusive der dafür anfallenden Kosten (der Projektplanungsauftrag). Die Bestimmungen dieser AGB gelten für jeden von der Wood Space übermittelten Projektplanungsauftrag und sind integrierter Bestandteil dieses.
- Wood Space ist an den an den Kunden übermittelten Projektplanungsauftrag vierzehn Tage gebunden. Anschließend vom Kunden ein neuer Projektplanungsauftrag anzufordern oder der bestehende von Wood Space zu verlängern.
- In dem jeweiligen individualisierten Projektplanungsauftrag sind die für die dafür von Wood Space verrechneten Kosten angeführt, sowie die darin inkludierten von Wood Space und etwaigen Vertragspartnern erbrachten Leistungen. Kostenvoranschläge von Wood Space, insbesondere der Auftrag zur Projektplanung, sind nur verbindlich und/oder unentgeltlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.
- Die Individualisierung und Erstellung des Projektplanungsauftrags durch Wood Space für den Kunden erfolgt alleine auf Basis der Angaben des Kunden. Sofern sich herausstellt, dass diese Angaben des Kunden unrichtig, unvollständig oder irreführend sind, ist dies dem Kunde zuzurechnen und hat der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten verschuldensunabhängig zu tragen. Auf individuelle Umstände, die außerhalb der Erkennbarkeit von Wood Space liegen, kann kein Bedacht genommen werden und sind auch diese dem Kunden zuzurechnen.
- Mit Unterzeichnung des Projektplanungsauftrags durch den Kunden und Übermittlung und Kenntnisnahme an Wood Space in gescannter Form per E-Mail oder per Post wird die Vereinbarung wirksam, wobei dafür das Einlangen des unterfertigten Auftrags bei Wood Space relevant ist.
- Der Kunde hat die Kosten des Projektauftrages gemäß Punkt 2.2 binnen 7 Tagen nach seiner Unterfertigung auf das auf dem Projektauftrag ersichtliche Konto der Wood Space (einlangend) zu überweisen. Sollte kein Unterschriftsdatum angegeben werden, ist das Einlangen des vom Kunden unterfertigten Projektauftrages bei Wood Space ausschlaggebend.
- Sofern dies nicht bereits aus den bereits bereitgestellten Informationen hervorgeht, hat der Kunde alle seine konkreten Projektvorstellungen und Erfordernisse sowie alle weiteren für die Planung erforderliche Parameter und Umstände, insbesondere Maße, Lage sowie Verwendungszweck, Wood Space in geeigneter und verständlicher Form zur Verfügung stellen. Der Kunde hat auf Anfrage von Wood Space binnen zwei Wochen ab schriftlicher Anfrage allfällige weitere Informationen schriftlich zur Verfügung zu stellen. Es wird auf die Mitwirkungspflichten nach Punkt 13 verwiesen.
- Sollte die Projektplanung aufgrund übermäßigem Planungsaufwand Kosten verursachen, die die Pauschale gemäß dem Projektplanungsauftrag überschreitet, wird Wood Space den Kunden hierüber schriftlich informieren und dem Kunden einen neuen Projektplanungsauftrag übermitteln. Es gelten die vorstehenden Bestimmungen sinngemäß.
3. Vertragsabschluss - Angebotslegung / Kaufvertrag
- Nach Abschluss der Projektplanung gemäß Projektplanungsauftrags übermittelt Wood Space dem Kunden ein individualisiertes Kaufangebot zum Erwerb von Modulgebäuden auf Basis des Projektplanungsauftrages (das Kaufangebot).Die gegenständlichen AGB kommen auch auf das Kaufanbot entsprechend zurAnwendung.
- Ein Kaufangebot von Wood Space ist für die auf dem Kaufangebot ersichtlicheDauer, mit Ausnahme bei Änderung von grundlegenden Umständen zurPreisberechnung sowie möglicher Preisanpassungen gemäß Punkt 3.3, verbindlich. Sofern keine Gültigkeitsdauer am Kaufangebot ausgewiesen ist, beträgt die Bindung and das Kaufangebot für Wood Space längstens dreiMonate nach Übermittlung (abschicken) an den Kunden.
- Sollten sich ab der Kaufangebotslegung die grundlegenden Umstände zurPreisberechnung, insbesondere Material-, Produktions- und Personalkosten, ändern, ist Wood Space berechtigt von dem Kaufangebot durch schriftliche Mitteilung an den Kunden zurückzutreten oder das Kaufangebot entsprechend anzupassen. Eine Prüfung und gegebenenfalls Anpassung des Kaufangebotes vor Abschluss eines Kaufvertrags ist immer dann erforderlich und vorzunehmen, wenn aufgrund von öffentlich-rechtlichen Auflagen eine Umsetzung des Kaufanbots samt der zu Grunde gelegten Projektplanung nicht wie geplant möglich ist. Allfällige Auswirkungen auf die Kosten aufgrund der öffentlich-rechtlichen Erfordernisse und Auflagen sind in der Folge im Kaufpreis zusätzlich zu berücksichtigen.
- Der Kunde hat Wood Space unverzüglich nach Erhalt über alle relevanten öffentlich-rechtlichen Themen zu informieren und auf dem Laufenden zu halten.Zudem ist der Kunde verpflichtet, eine Kopie der öffentlich-rechtlichen rechtskräftigen Genehmigung samt allfälligen Bedingungen auf Verlangen vonWood Space zu übermitteln. Mit Unterfertigung des Kaufanbots undÜbermittlung an Wood Space gemäß Punkt 3.6 garantiert der Kunde an WoodSpace, dass er Wood Space über die für die Umsetzung des Kaufvertrags notwendigen öffentlich-rechtlichen Erfordernisse, insbesondere Auflagen, informiert hat.
- Grundlage des Kaufangebotes sind die durch den Kunden nach Abschluss desProjektplanungsauftrags an diesen übermittelten und von diesem freigegebenPlanungen. Der Kunde hat anschließend die Möglichkeit Wood Space geringfügige Änderungen des Kaufangebotes bekannt zu geben, woraufhinWood Space an den Kunden ein aktualisiertes Kaufangebot übermitteln wird.
- Mit Unterfertigung des Kaufanbots durch den Kunden und Übermittlung dieses an Wood Space (per E-Mail oder Post) kommt ein Kaufvertrag zwischen WoodSpace und dem Kunden unter Vereinbarung dieser AGB (der Kaufvertrag)zustande. Diese AGB sind somit integrierender Bestandteil des Kaufvertrages.
- Vertragsgegenstand des Kaufvertrages sind die Leistungen, wie dies im Kaufvertrag vereinbart ist. Vom Inhalt des Kaufvertrages hinausgehende oderabweichende Leistungen der Wood Space bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Vereinbarung.
- Sollten sich nach Abschluss des Kaufvertrags die grundlegenden Umstände zur Preisberechnung für den Kaufpreis, insbesondere Material-, Produktions- undPersonalkosten, allgemein nachvollziehbar und für den gesamten relevantenMarkt ändern, werden sich die Parteien einvernehmlich auf eine entsprechendeAnpassung des Kaufpreises dahingehend einigen, dass der Kaufpreisentsprechend der geänderten Marktverhältnisse angepasst wird. Für Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG (Unternehmer) sind, ist eine solche auf Grund der geänderten Marktverhältnisse angemesseneKaufpreisanpassung im Rahmen des gesetzlich zulässigen Ausmaßes verbindlich.
- Der Kunde erklärt mit Abschluss des Kaufvertrages unwiderruflich für sämtliche Angaben Richtigkeit und erklärt sämtliche erforderlichen (öffentlich-rechtlichen) Genehmigungen und Bewilligungen unverzüglich einzuholen und Wood Space über den Eintritt der aufschiebenden Bedingung nach Punkt 3.6 unverzüglich zu informieren.
- Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebenen Daten, insbesondere persönliche Informationen sowie E-Mail-Adresse, richtig sind, sodass unter dieser Adresse von uns und beauftragter Dritter versandtePostsendungen sowie E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat derKunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle von WoodSpace oder von diesem mit der Durchführung des Kaufvertrages beauftragtenDritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
- Der Kunde hat auf Verlangen von Wood Space diesen ein entsprechendesAusweisdokument, Urkunde oder sonstiges Dokument vorzulegen, um dieRichtigkeit der persönlichen Daten festzustellen oder Vertretungsbefugnis nachzuweisen.
4. Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug
- Sofern im Kaufanbot nicht anders angegeben (insbesondere bei Kaufanboten anUnternehmer), verstehen sich die Preise von Wood Space inklusive Umsatzsteuer und sämtlicher Abgaben und mit Montagekosten
- Im Gesamtpreis ausdrücklich nicht inkludiert sind Transportkosten, da die Kosten für den Transport zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können. Über diese zusätzlich anfallenden Kosten wird Wood Space den Kunden vor Lieferung des vertragsgegenständlichen Produkts informieren. Die Höhe der zusätzlichen Kosten hängt dabei insbesondere von den Faktoren des Einzelfalls ab, wie beispielsweise welche Straßen im konkreten Fall zur Zeit der Lieferung befahrbar sind oder ob ein Sondertransport oder Begleitfahrzeug erforderlich sind und falls ja, wie viele.
- Für Preis- und Zahlungskonditionen sind die Angaben im Kaufvertrag rechtlich bindend. Alle Zahlungen müssen dem Kaufvertrag entsprechend, sofern nicht anders vereinbart, geleistet werden. Der Bezahlprozess gliedert sich grundsätzlich wie folgt, sofern nicht anders vereinbart:
- 50 % des Kaufpreises (abzgl. allfälliger Planungskosten gemäß Punkt 3.5)bei Unterzeichnung des Kaufvertrages;
- 30 % des Kaufpreises bei Produktionsstart (siehe Daten im Kaufvertrag bzw. nach Unterzeichnung dem Kunden kommuniziertes Datum);
- 20 % des Kaufpreises nach Übernahme durch den Kunden.
- Sämtliche Zahlungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Alle Rechnungen sind innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungseingang (einlangend) zu bezahlen. Ein Skontoabzug ist nur gestattet, wenn dieser ausdrücklich vereinbart wurde.
- Rechnungen für Dienstleistungen, insbesondere Montagearbeiten, die nicht im Kaufvertrag inkludiert sind, sind innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungseingang ohne Skonto (einlangend) zu zahlen. Dem Kunden stehen für Bestellungen sowie Rechnungen die im Kaufvertrag angeführten Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, sofern keine abweichenden schriftliche Vereinbarungen zwischen Wood Space und dem Kunden getroffen wurden.
- Ein allfälliges Leistungsverweigerungsrecht sowie Zurückbehaltungsrecht sind für Kunden im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG (Unternehmer) ausdrücklich ausgeschlossen. Dadurch werden solche Rechte für Kunden im Sinne des § 1 Abs1 Z 2 KSchG (Verbraucher) nicht berührt.
- Stundungen und Kreditierungen sind nur bei schriftlicher Vereinbarung wirksam.Auf Verlangen hat der Kunde eine ausreichende Sicherstellung für den gestundeten bzw. kreditierten Kaufpreis zu gewähren. Unterbleibt die verlangteSicherstellung, so ist Wood Space zur Fälligstellung der gesamten Forderung berechtigt.
- Wird ein Zahlungstermin nicht eingehalten, kann Wood Space seineForderungen – unabhängig etwaiger Zahlungsvereinbarungen – sofort fälligstellen.
- Bei Verzug des Kunden gilt ein Verzugszinssatz von 5 % pro Jahr. Davon abweichend gelten für Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1KSchG (Unternehmer) sind, Verzugszins gemäß § 456f UGB als vereinbart.
- Der Kunde verpflichtet sich sämtliche, durch den Zahlungsverzugszweck entsprechenden entstandenen Kosten einschließlich Inkassospesen oder Anwalts- und Gerichtskosten zu ersetzen, soweit diese notwendig waren.
- Wood Space ist berechtigt, Forderungen gegen jedwede Ansprüche oder Forderungen, insbesondere aus für andere Aufträge gewidmeten oder umgewidmeten Zahlungen, aufzurechnen.
- Die durch Lieferungen in Länder außerhalb Österreichs entstehenden Kosten, insbesondere Überweisungsgebühren sowie Zoll, sind vom Kunden zu tragen. Punkt 4.4. kommt sinngemäß zur Anwendung.
5. Lieferung und Lieferfristen
- Die Lieferung durch Wood Space erfolgt bis spätestens zu dem im Kaufanbot an geführten Lieferdatum. Allfällige im Kaufanbot angeführte Lieferfristen beginnen frühestens mit dem Tag des Zustandekommens des Kaufvertrages und dem Vorliegen sämtlicher öffentlich-rechtlicher rechtskräftiger Genehmigungen zu laufen.
- Wood Space ist berechtigt, die Übergabe der Ware zu verweigern, wenn der Kunde nicht sämtlichen Vertragspflichten entsprochen hat.
- Die vereinbarte Lieferung verlängert sich - unbeschadet der Rechte von Wood Space aus dem Verzug des Kunden - um den Zeitraum, um den der Kunde mit seinen Verpflichtungen jedweder Art in Verzug ist; dies gilt sinngemäß, wenn einLiefertermin vereinbart ist. Bei späteren Abänderungen des Vertrages, welche die Lieferung beeinflussen können, verlängert sich die Lieferung angemessen, sofern nicht schriftlich besondere Vereinbarungen getroffen werden. Wood Space ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen vorzunehmen und darüberTeilrechnungen zu legen.
- Die für die Lieferungen und Leistungen angegebenen Lieferzeiten sind sorgfältig ermittelte Annäherungswerte. Unvorhergesehene Verzögerungen oderBeschränkungen der Lieferungen oder Leistungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen bei Wood Space oder ihren Zulieferern, Transportschwierigkeiten, berechtigen Wood Space, die vereinbarte Lieferzeit angemessen zu verlängern
- Sofern der Liefertermin durch Wood Space nicht eingehalten werden kann, werden die Parteien einen neuen Liefertermin vereinbaren, ohne, dass dadurch ein Verzug auf Seiten Wood Space eintritt. Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige Ereignisse, die nicht in der Sphäre von Wood Space liegen, wie insbesondere auch Lieferverzögerungen bei einem Vorlieferanten von Wood Space, Ausbleiben von Roh- und Hilfsstoffen, Ausfall von Arbeitskräften, ungünstige Witterungsverhältnisse, Betriebsstörungen bei Wood Space oder einem Vorlieferanten, Streiks, Aussperrungen oder sonstige Umstände mit ähnlicher Wirkung, welche Wood Space die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen Wood Space die noch offene Lieferzusagen, im Fall einer Unmöglichkeit der Leistung, zu stornieren oder, bei sonstiger Beeinträchtigung der fristgerechten Lieferung, die Lieferung um die Dauer der Behinderung oder um einen darüber hinausgehenden, angemessen Zeitraum, zu verlängern.
- Der Gefahren- und Risikoübergang von Wood Space auf den Kunden tritt mitAbschluss der vereinbarten Montagearbeiten durch Wood Space ein.
- Der Kunde verpflichtet sich zur Annahme zum Lieferzeitpunkt gemäß Punkt 5.1.Auch wenn der Kunde die vertragsmäßig bereitgestellte Ware zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt nicht annimmt, gilt der Vertrag seitens Wood Space als erfüllt. Wood Space ist bei nicht fristgerechter Abnahme der Ware durch den Kunden berechtigt, die Einlagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden vorzunehmen und weiters von diesem den tatsächlich erlittenen Schaden und den entgangenen Gewinn zu begehren.
6. Geistiges Eigentum
- Alle geistigen Eigentumsrechte die von Wood Space im Rahmen derVertragsbeziehung mit dem Kunden geschaffen werden oder an verkauften Produkten oder Dienstleistungen bestehen, verbleiben alleine bei Wood Space.
- Alle Zeichnungen und technischen Unterlagen, die dem Kunden von Wood Space, insbesondere im Rahmen der Beauftragung der Planung, übergeben werden, verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im ausschließlichen Eigentum von Wood Space, sofern nicht anders vereinbart wurde. Der Kunde darf diese Dokumente nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Wood Space vervielfältigen oder an Dritte weitergeben. Zurückbehaltungsrechte des Kunden an solchen Unterlagen sind ausgeschlossen.
- Urheberrechte und sonstige geistigen Schutz- sowie Eigentumsrechte werden von Wood Space im Zusammenhang mit Vereinbarungen, insbesondere Angeboten, Verkäufen oder Lieferungen nicht übertragen oder zur Benutzung überlassen. Allfällige Werknutzungsrechte sind ausdrücklich nicht Bestandteil der Beauftragung zu Planungsleistungen sowie des Kaufvertrages, sofern nicht anders vereinbart.
7. Kein Widerrufsrecht
- Da es sich bei den Waren von Wood Space um Waren handelt, welche nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, liegt eine Ausnahme vom Rücktrittsrecht gemäß § 18 Abs 1 Z 3 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz („FAGG“) vor.
- Mit der Kontaktaufnahme nach dem Punkt 2.1 dieser AGB durch den Kundengemäß § 1 Abs 1 Z 2 KSchG (Verbraucher) in welcher Art und Weise auch immer wird das Rücktrittsrecht gemäß § 3 Abs 3 Z 1 KSchG ausgeschlossen.
8. Eigentumsvorbehalt und Forderungsabtretung
- Die Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von Wood Space. Bei Kunden im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG (Unternehmer) bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung zwischen Wood Space und dem Kunden Eigentum von Wood Space.
- Bei einem Barverkauf der Vorbehaltsware hat der Kunde den Veräußerungspreis gesondert zu verwahren und sofort in Höhe der noch aus haftenden Forderungen an Wood Space abzuliefern.
9. Storno, Änderungen, Umtausch
- Eine Stornierung des Vertrages oder eines Vertragsteiles nach Unterzeichnung des Kaufvertrages ist ausgeschlossen. Erfolgt dennoch eine Stornierung des Vertrages oder eines Vertragsteiles auf Grund einer Zustimmung von Wood Space vor Produktionsbeginn hat der Kunde die Kosten zu tragen, die bis zu einer allfälligen Stornierung tatsächlich angefallen sind. Kosten für Fenster und Türen sowie zugekaufter oder bestellter Teile werden abhängig vom Fertigungsgrad behandelt. Jedenfalls sind jedoch 10% der Auftragssumme laut Kaufanbot fällig.
- Je nach Fortschritt des Auftrages bestehen gewisse kostenpflichtige Änderungsmöglichkeiten der Bestellung. Sollte der Kunde von den Änderungsmöglichkeiten Gebrauch machen, verschieben sich bestätigte Liefertermine die bestätigten Liefertermine entsprechend. Wood Space hat dem Kunden unverzüglich zu informieren, wann der Liefertermin aufgrund der Änderungswünsche erfolgen kann.
- Ein Umtausch der vom Kunden durch Unterzeichnung des Kaufvertrages beauftragten und von Wood Space auf Kundenwunsch gefertigten Gebäude oder Gebäudebestandteile ist grundsätzlich ausgeschlossen. Davon ist der Austausch im Sinne der Gewährleistungsbehelfe ausgenommen.
- Der Kunde ist für die Richtigkeit von Produktionsvorgaben, insbesondere angegebene Maße und Details, wie z.B. Anschlagart, Aufgehrichtung, für die technisch einwandfreie Lösung der von ihm vorgelegten Pläne und Zeichnungen, ebenso für die öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen, insbesondere Baubewilligung, selbst verantwortlich.
10. Gewährleistung und Haftung
- Die Gewährleistung richtet sich, mit Ausnahme der nachfolgenden Einschränkungen für Kunden im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG (Unternehmer), nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Die Ware ist bei Übernahme unverzüglich auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu kontrollieren. Die Parteien haben bei Übernahme ein Übernahmeprotokoll anzufertigen, wovon jede Partei eine Kopie bzw. Durchschrift erhält.
- Der Kunde im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG (Unternehmer) hat Mängelunverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Kalendertagen ab Übergabebei sonstigem Eintritt der Rechtsfolgen des § 377 UGB, schriftlich geltend zumachen. Bei Mängeln, die erst im Rahmen der Verwendung erkennbar werden, endet die Rügefrist spätestens nach einem Monat, nachdem eine Übergabe erfolgte. Ersatz bei Glasbruch sowie ein Austausch von Glas kann nur erfolgen, wenn dieser bei Anlieferung auf dem Lieferschein vermerkt wird. Darüber hinaus ist die Frist zur Geltendmachung jedes darüber hinaus noch bestehenden Gewährleistungsanspruchs gegenüber Kunden im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1KSchG (Unternehmer) auf einen Zeitraum von 6 Monaten ab Übergabe beschränkt.
- Unwesentliche, dem Kunden zumutbare Abweichungen, insbesondere in denAbmessungen und Ausführungen (Farbe und Struktur) akzeptiert der Kunde und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und üblich sind. Als sachlich gerechtfertigt gelten insbesondere werkstoff- bzw. naturbedingte Eigenschaften und darauf zurückzuführende Veränderungen, insbesondere bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur.
- Wood Space haftet gegenüber Kunden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, mit Ausnahme für Schäden, die aus der Verletzung einer vertraglichen Hauptleistung resultieren, für Personenschäden sowie Haftungen nach dem Produkthaftungsgesetz, ausgeschlossen. Gegenüber Kunden im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG (Unternehmer) wird die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auch für den Fall der schlicht groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Wood Space hat gegenüber Kunden im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG(Unternehmer) die Wahl der Art und des Ortes der Behebung von etwaigenMängeln.
- Die Gewährleistungsfrist beginnt gegenüber Kunden im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1KSchG (Unternehmer) nicht erneut zu laufen, wenn im Rahmen derGewährleistung eine Ersatzlieferung bzw. Mängelbehebung erfolgt.
- Der Gewährleistungsanspruch von Kunden im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG (Unternehmer) erlischt bei eigenmächtigen Vornahmen, die ohne Einverständnis von Wood Space durch den Kunden selbst oder durch einen Dritten vorgenommen werden.
- Allfällige Gewährleistungsansprüche entbinden den Kunden im Sinne des § 1Abs 1 Z 1 KSchG (Unternehmer) nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen. Gewährleistungsansprüche können von Kunden im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1KSchG (Unternehmer) erst nach Bezahlung von 70% des Kaufpreises geltend gemacht werden. Eine Pflicht von Wood Space zur Setzung allfälliger Maßnahmen im Falle der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen entsteht erst bei Bezahlung auch der restlichen 30% des Kaufpreises.
- Sofern gesetzlich zulässig, gilt ausdrücklich als vereinbart, dass Kunden im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG (Unternehmer) nur das Recht auf Verbesserung des mangelhaften Produkts haben. Eine Wandlung, Preisminderung oder Austausch kann von Wood Space dann vorgenommen werden, wenn eine Verbesserung des Produkts nicht möglich oder nicht wirtschaftlich sind.
- Mängel, die in Folge nicht ausreichender Pflege, nicht fachgerechter eigenmächtiger Montage oder Weiterverarbeitung entstehen, liegen in derSphäre des Kunden und sind von der Haftung ausgeschlossen.
11. Errichtung, Nutzung und Pflege
- Je nach Ausführung der Ware ist eine fertige Montage (Möbel, Küche,Duschwände und - Türen, Fliesen, Beleuchtung etc.) vor erfolgter Lieferung und Aufstellung unter Umständen nicht möglich. Diese ist von Wood Space vor Ort vorzunehmen. Die Bestimmungen zur Lieferung gelten sinngemäß.
- Außenliegende Bauteile sind einer sehr starken Beanspruchung durch aggressive Umwelteinflüsse ausgesetzt. Es kann zu Ablagerungen durch Industrieabgase, aggressivem Fein- und Pollenstaub sowie Niederschlag kommen. Durch Niederschlag und Tauwasser können diese Ablagerungen die Oberfläche verätzen und das Aussehen beeinträchtigen. Diese Verschmutzungen können auf das Risiko des Kunden gemäß den nachfolgenden Empfehlungen entfernt werden.
- Zum Reinigen der Holzoberflächen dürfen keine aggressiven, lösenden oderscheuernden Reinigungsmittel verwendet werden. Um Schäden zu vermeiden, sind daher salmiak- oder alkoholhältige bzw. ätzende Reiniger zu vermeiden.
- Die Verwendung von aggressiven Reinigungsprodukten, die u.a. Schläuche, Holzkomponenten oder sonstige Installationen beschädigen könnten, sind zu vermeiden.
- Wetter- und Sonnenseiten sind auf Trockenrisse zu kontrollieren und dementsprechend ist die Oberfläche zu behandeln. Geeignet sind selbstabbauende Dünnschichtlasuren mit oder ohne Lösemittel, die ein Überstreichen zulassen.
- Schutzfolien sind sofort nach dem Aufstellen der Elemente abzuziehen. Bei Zwischenlagerungen ist die Folie spätestens nach vier Wochen zu entfernen. Ungeeignete Klebebänder dürfen nicht verwendet werden. Es dürfen zum Abkleben insbesondere der Holzfenster nur Klebebänder verwendet werden, welche den ausdrücklichen Vermerk für die Verwendung dieses Zwecks aufweisen.
- Holzoberflächen sind regelmäßig mit Pflegemitteln zu behandeln. Beschädigungen des Anstriches sind sofort mit geeigneten Materialien auszubessern (z.B. Hagelschäden, Holzrisse, Kratzer, usw.).
- Jeglicher Eingriff in Gas- oder Elektroinstallationen oder eine Veränderungdieser darf nur von qualifizierten Unternehmen sowie nach Rücksprache mitWood Space vorgenommen werden.
- Jegliches Versetzen von Wood Space Modulen darf nur nach Rücksprache mitWood Space erfolgen.
- Für eine ausreichende Gebäudeunterlüftung ist zu sorgen, ein Bodenabstand von 30 cm ist einzuhalten. Werden durch den Kunden rund um das Gebäude Pflanzen gesetzt oder bauliche Erweiterungen (div. Anbauten, Terrassen, etc.) vorgenommen, so ist stets ausreichend Belüftung sicherzustellen.
- Es liegt in der Verantwortung des Kunden dafür zu sorgen, dass kein Wasserstau rund um das Gebäude entsteht.
- Die Regenrinnen und Elemente der Dachentwässerungen sind regelmäßig und fachgerecht zu reinigen. Bei fehlerhafter Reinigung kann dies zu Wasserschäden führen.
- Jedes Wood Space Modul ist für die regional vorgeschriebene Schneelast ausgelegt. Dennoch wird empfohlen das Gebäude, insbesondere Ausführungen mit Flachdach, bei großen Schneelasten zu reinigen.
- Sollten aufgrund mangelnder Pflege und falscher, schädigender Pflege durch den Kunden Schäden und Mangelfolgeschäden auftreten, sind diese Schäden nicht von der Gewährleistung umfasst.
12. Allgemeine Regelungen
- Unabhängig von den Informationen, welche in diesen AGB angeführt sind, sind ebenfalls die Hinweise auf dem Übergabeprotokoll zu beachten.
- Vor allem die Höhe des Produktes stellt ein ungefähres Maß dar, da ein Setzen sowohl durch das weitere ineinander fügen der Balken als auch das radialeSchrumpfen zu einer Maßänderung um 0,25 % pro % Holzfeuchtigkeit (Ausgleichsfeuchte) führt. Ein endgültiges Maß ist grundsätzlich erst nach der dritten Heizperiode abgeschlossen. Sind zB. Mindestraumhöhen vorgeschrieben, so ist dies zu berücksichtigen und bei der Bestellung festzulegen.
13. Mitwirkungspflicht
- Der Kunde ist für die fristgerechte Einholung behördlicher Genehmigungen und/oder Bewilligungen verantwortlich. Der Kunde ist ebenso für die Überprüfung verantwortlich, ob die von ihm bestellte Ware oder Leistung den anzuwendenden rechtlichen Bestimmungen entspricht.
- Unterbleibt eine entsprechende Überprüfung bzw. die Einholung von erforderlichen Bewilligungen durch den Kunden, so haftet Wood Space nicht für die sich daraus ergebenden Unbenutzbarkeit, allfällige Schäden oderVerzögerungen und ist überdies berechtigt, die aus der durch den Kundenverschuldeten Verzögerung entstehende Zusatzaufwendungen und - kosten bei diesem einzufordern.
- Bei Einstell- oder Servicearbeiten hat der Kunde für einen freien Zugang zu den Bauelementen zu sorgen. Alle hinderlichen Gegenstände, wie insbesondere Gardinen, Möbelstücke, müssen vom Kunden entfernt werden. Ebenfalls ist für eine vollflächige Abdeckung des Bodens zu sorgen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann Wood Space für eventuell entstehende Schäden nicht zur Verantwortung gezogen werden..
14. Sonstiges
- Etwaige mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
- Für Kunden im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG (Unternehmer) gilt, dass sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder lückenhaft sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. Anstelle einer solchen unwirksamen Bestimmung gilt als vereinbart, was in rechtlich zulässiger Weise der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich amNächsten kommt.
- Die Abänderung dieser Bedingungen oder der in ihnen vorgesehenen Bestimmungen haben ausdrücklich und in Schriftform zu folgen. Ein Abgehen von diesen oder anderen in diesen Bedingungen enthaltenen Formerfordernissen bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
- Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie internationaler Verweisungsnormen.
- Für Kunden im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG (Unternehmer) gilt als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten das Handelsgericht Wien als ausschließlich zuständig. Für sämtliche Streitigkeiten mit Kunden im Sinne des §1 Abs 1 Z2 KSchG (Verbraucher) ist jener Gerichtsstand in Österreich heranzuziehen, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat.
Holzbau so easy
wie Ikea?
Abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter & erhalten Sie monatlich Bau-Inspirationen, Expertentipps und die neuesten Infos über unser Konzept.
Treffen Sie die richtige Entscheidung. Jetzt.
Entscheiden Sie sich für Einfachheit und Transparenz im Bau. Mit Wood_Space wählen Sie einen Partner, der veraltete, komplexe und kostspielige Bauweisen revolutioniert. Ermitteln Sie jetzt Ihren m²-Preis mit unserem Konfigurator oder lassen Sie sich direkt von einem unserer charmanten Experten beraten.